Frau Katharina Schüller (STAT-UP GmbH) hat im Auftrag von vier Verbänden der privaten Glücksspielindustrie ein Gutachten zum Glücksspiel-Survey 2021 (GS-Survey) verfasst.
Frau Katharina Schüller (STAT-UP GmbH) hat im Auftrag von vier Verbänden der privaten Glücksspielindustrie ein Gutachten zum Glücksspiel-Survey 2021 (GS-Survey) verfasst.
Der Entwurf der gutachterlichen Stellungnahme einer ersichtlich hochspezialisierten Anwaltskanzlei kommt nicht nur zu dem Ergebnis, dass die Bundesländer für alle Schäden haften, die bei lizenzierten Sportwettveranstaltern dadurch entstehen...
In den Verhandlungen der Bundesländer zum 4. Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der ab dem 01.07.2021 in Kraft treten soll, macht seit Ende November 2019 ein Geheimgutachten von CBH (Prof. Ruttig) die Runde...
Nach einem Gutachten des renommierten Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Johannes Dietlein ist die Einbindung des Glücksspielkollegiums in das ländereinheitliche Verfahren verfassungsgemäß. Damit sind die Bedenken privater Glücksspielunternehmen widerlegt und eine wesentliche Hürde des Konzessionsverfahrens für die 20 Sportwettenlizenzen genommen.
Die Unterbindung von Zahlungsströmen - das sogenannte Payment Blocking - zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels in Deutschland ist möglich - auch und insbesondere unter Wahrung des Datenschutzes. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das Karsten Neumann, Landesdatenschutzbeauftragter a.D. (2B Advice GmbH aus Bonn) im Auftrag des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) erstellt hat.
Berlin/München/Kiel, Juli 2012 - „Der Markt für Glücksspielwesen ist in Deutschland stark reglementiert, stark staatlich dominiert und bietet nur geringen Raum für Wettbewerb.“ So lautet das vernichtende Urteil der Monopolkommission, einem Beratungsgremium im Bereich der Wettbewerbspolitik. Das aktuelle Gutachten „Stärkung des Wettbewerbs bei Handel und Dienstleistungen“...
Skandal ums Glücksspielmonopol: Anwalt Dieter Pawlik deckt auf, wie die Bundesländer ein Gutachten gezielt fälschten, um ihre Interessen zu schützen. Alle Fakten.
Ein historischer Einblick in die politische Debatte zum Glücksspielstaatsvertrag: Dieser Artikel aus dem Jahr 2010 dokumentiert den Vorwurf der Manipulation an der "Schweizer Studie" und die scharfe Kritik des Verbandes Europäischer Wettunternehmer (VEWU) am staatlichen Sportwettenmonopol.
Die Europäische Binnenmarkt und Verbraucherschutz Kommission ("European Parliament's Internal Market and Consumer Protection Committee" - IMCO) legt dem Parlament ein unabhängiges Gutachten über die Situation des europäischen Glücksspielmarktes vor. Das Dokument wurde von europäischen Wirtschaftsexperten erstellt. Schon Anfang November gab es ein kritisches Dokument das der IMCO vom schwedischen EU-Abgeordneten Christel Schaldemose vorgelegt wurde.
Der wissenschaftliche Dienst des schleswig-holsteinischen Landtages hat sich in einem Gutachten v. 11.10.2007 (Umdruck 16/2460) kritisch zur Verfassungs- und Europarechtskonformität des Glückspielstaatsvertrages geäußert. Hierbei hat er hervorgehoben, dass von der sowohl durch den EUGH als auch das BVerfG geforderten systematischen und kohärenten Begrenzung der Spielsucht solange keine Rede sein könne, wie suchtrelevantere Glückspielformen (Automaten etc.) keine entsprechende Neuregelung erfahren.
Von Jürgen Wagentrotz, Herausgeber des unabhängigen internationalen Casino-Magazin "ROULETTE" sowie gerichtsbekannter Gutachter in Sachen Glücksspielwesen. Durch eine gezielte Desinformationskampagne der deutschen Casinos und Spielbanken, die in ausländischen Glücksspielangeboten via Internet eine unliebsame Kunkurrenz sehen, gelangen immer häufiger Falschmeldungen in die Öffentlichkeit.