Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Verlinkung auf ausländische Glücksspiel-Seiten wettbewerbswidrig ist. Diese Problematik war schon mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Das OLG Hamburg 71, das AG Regensburg und das VG Münster bejahen die Haftung für eine Verlinkung auf eine Webseite. Vgl. auch die Kanzlei-Infos v. 07.12.2004. Das LG Deggendorf (Urt. 14.9.2004 - Az.: 1 S 36/04) und das LG München II (Urt. v. 30.9.2004 - Az.: 8 S 2980/04) dagegen verneinen dies.