Nach bisher geltender Rechtslage sind die Umsätze der zugelassenen öf-fentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind, von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 9 b Satz 1 UStG). Artikel 13 Teil B Buchstabe f der 6. EG-Richtlinie regelt eine Befreiung von der Umsatzsteu-er für „Wetten, Lotterien und sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz unter den Bedingungen und Beschränkungen, die von jedem Mitgliedsstaat fest-gelegt werden“.