Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in zwei Entscheidungen vom 04.06.2009 (Az.: 6 U 93/07 bzw. 6 U 261/07) den Firmen bwin e.K. und Sportwetten Gera verboten, über das Internet im Bundesland Hessen befindlichen Personen die Möglichkeit anzubieten oder zu verschaffen, Sportwetten zu festen Gewinnquoten ohne behördliche Erlaubnis einzugehen oder abzuschließen.