Weitgehend unbemerkt hat sich die 2. Kammer des 1. Senats beim BVerfG mit dem Beschluss vom 09.09.2014 zum unionsrechtswidrigen Sportwettmonopol der Bundesländer positioniert. Die erneute Richtervorlage des LG Berlin sei erneut unzulässig. Nur eine weitere Standard-Entscheidung der 2. Kammer? Ein klares Nein.