Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat heute in einem Eilantragsverfahren (Az. 5 L 1428/14.WI) dem Land Hessen verboten, ab dem 18. September 2014 Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten an die 20 ausgewählten Bewerber zu erteilen. Das Gericht hat entschieden, dass der Eilantrag eines Antragstellers, der nicht unter den ersten 20 war, zulässig und begründet sei.