Das Landgericht Düsseldorf bestätigt eine einstweilige Verfügung, durch die ein Verstoß des Internetauftritts gegen verschiedene Vorschriften des Lotterie-Staatsvertrages gerügt wurde. Nach den Ausführungen des Land-gerichts Düsseldorf können für den Vertrieb von Sportwetten bzw. für die Dienstleistung der Zusammenstellung von Spielgemeinschaften folgende Grundsätze aufgestellt werden:
