Das LG Düsseldorf erteilt in seinem Urteil vom 10.08.2005 (34 O 78/05) strenge Vorgaben an die Zulässigkeit des Internet-Angebots von Gewerblichen Spielvermittlern

Spiel “Bei Anruf Millionär” als unerlaubtes Glücksspiel wettbewerbswidrig