Espelkamp/Arnsberg - Ein Gruppenerlebnis der besonderen Art bot sich am vergangenen Samstag, 15. Juni, für knapp 60 Mitarbeiter der ostwestfälischen Merkur Group.
Espelkamp/Arnsberg - Ein Gruppenerlebnis der besonderen Art bot sich am vergangenen Samstag, 15. Juni, für knapp 60 Mitarbeiter der ostwestfälischen Merkur Group.
Durch Wasser, Schlamm, Matsch und manchmal auch Eis mussten die 28 Mitarbeiter der Schmidt.Gruppe, die beim Extrem-Hindernislauf "Tough Mudder" mitmachten. In nordrhein-westfälischen Arnsberg stellten sich die 28 Mitarbeiter...
Wie bereits berichtet, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 06. April 2011 in zwei durch die Kanzlei Bongers geführten Klageverfahren den Klagen zweier Sportwettvermittler in Hauptsacheverfahren stattgegeben. Die Ordnungsverfügungen wurden aufgehoben. Nunmehr liegen die schriftlichen Urteilsgründe des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vor.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in mehreren durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL geführten Eilverfahren mit Beschlüssen vom 07.10.2009 (Aktenzeichen: 1 L 243/09 u. a.) zugunsten privater Sportwettenvermittler entschieden. Das VG Arnsberg hat entschieden, dass das private Interesse des Sportwettenvermittlers gegenüber dem öffentlichen Interesse überwiegt, da bei einer sog. summarischen Prüfung schwerwiegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der behördlichen Untersagungsverfügung bestehen.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat die wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen bwin mit Beschluss vom 05.03.2009 zur Entscheidung ausgesetzt, um die EuGH-Entscheidung in der Rechtssache C-42/07 (Liga Portugesa) abzuwarten (OLG Bremen, Beschl. v. 05.03.09 – 2 U4/08). Das Verfahren wurde von den Rechtsanwälten Clifford Chance geführt. Der Senat begründet seine Entscheidung mit der ungeklärten gemeinschaftsrechtlichen Frage der Gesamtkohärenz im Glücksspielbereich.
Das VG Arnsberg hat mit Beschluss vom 13.03.2008 einem Abänderungsantrag eines Sportwettenvermittlers nach § 80 VII VwGO stattgegeben. Das VG Arnsberg hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung der Stadt Hamm unter entsprechender Abänderung eines Beschlusses des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen wieder hergestellt bzw. angeordnet. Das VG Arnsberg geht zutreffend davon aus, dass durch das Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages in Verbindung mit dem landesrechtlichen Ausführungsgesetz die Rechtslage sich im Sinne des § 80 VII VwGO geändert hat.
Das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg hat erneut durchgreifende Zweifel an den staatlichen Sportwettenmonopol geäußert und daher einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gewährt. Nach Auffassung des VG Arnsberg verstößt das staatliche Sportwettenmonopol auch nach dem Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag am 1. Januar 2008 gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Das Gericht gab in einem Eilbeschluss vom 5. März 2008 (Az. 1 L 12/08) dem Schutzantrag einer Sportwettenvermittlerin gegen den Bürgermeister der Stadt Olsberg statt...
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Soest gewährt (Beschluss vom 12. Oktober 2007, Az. 1 L 726/07). Der von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de) vertretene Vermittler kann daher weiterhin Verträge über Sportwetten an einen in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassenen und dort laufend behördlich überwachten Buchmacher vermitteln. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts bestehen schwerwiegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung.
Die Entwicklung in Sachen Glücksspiel-Recht in Deutschland in den vergangenen Monaten ist außerordentlich turbulent. Erst vor kurzem hat der EuGH (Urt. v. 6 . November 2003 - Az.: C-243/01 - Gambelli) eine grundlegende Entscheidung in Sachen Glücksspiele getroffen ("Gambelli"). Vgl. dazu den Artikel von RA Dr. Bahr: "Glücksspiele: Grundlegende Änderung der Rechtsprechung". Diese Rechtsansicht ist durch den Beschluss des LG München und die Entscheidung des AG Heidenheim in der nationalen Rechtsprechung bestätigt worden.