Ein historischer Freispruch aus dem Jahr 2008: Dieser Fachartikel analysiert ein Urteil des AG Rottenburg, das die Strafbarkeit der Sportwettenvermittlung nach § 284 StGB verneinte. Das Gericht äußerte erhebliche Zweifel, ob der damalige Glücksspielstaatsvertrag mit EU- und Verfassungsrecht vereinbar sei.