Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Mit Urteil vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01) hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das staatliche Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit unvereinbar sei, da es eine effektive Suchtbekämpfung, die allein den Ausschluss privater Veranstalter rechtfertigen könnte, nicht sicherstelle.
