Das Amtsgericht Ravensburg hat mit dem heute zugestellten Beschluss vom 6. Juni 2006 die Strafbarkeit der Vermittlung von Sportwetten an in einem andern EU-Mitgliedstaat konzessionierten Sportwettveranstalter abgelehnt (Az. 11 Ds 36 Js 21918/04). In diesem Verfahren war ein von Rechtsanwalt Martin Arendts von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de) vertretener Sportwettenvermittler wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen unerlaubten Glücksspiel angeklagt worden.
