Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht hat das Verbot für ein privates Wettbüro bestätigt, Sportwetten anzubieten. Die Entscheidung könnte wegweisend für ähnliche Verfahren vor den Verwaltungsgerichten im Land sein. Konkret geht es um den Fall eines Wettbüro-Betreibers aus Diez/Lahn. Der Mann hatte gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz Beschwerde eingelegt, wonach sein Wettbüro im Eilverfahren dicht gemacht werden sollte.
