Das Bundeskartellamt hat das bestätigt, was wir schon seit Jahren in Gerichtsverfahren vortragen. Der Zusammenschluss der staatlichen Glücksspielanbieter, der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB), ist ein Kartell. Dieser rechtlich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfolgte Zusammenschluss hatte im Wesentlichen zwei Ziele: Marktaufteilung nach innen und Marktabschottung nach außen. Beides ist natürlich rechtwidrig und weder mit den Regeln des deutschen noch des europäischen Kartellrechts in Einklang zu bringen.