Ein spielsüchtiger Kärntner Unternehmer soll nun nach einem Entscheid des Oberlandesgerichts Graz einen Teil seiner Spielverluste von den Casinos Austria zurückerhalten. Der Mann hatte auf Rückzahlung von 1,2 Mio. Euro geklagt, weil er als "auffälliger Spieler" auch schon gesperrt gewesen sei, aber nicht auf seine Bonität überprüft worden sei. Bereits im Jänner 2005 hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Casinos zu 227.000 Euro Schadenersatz verpflichtet