Lottospielen und Spielhallenbesuche in Zukunft nur noch mit Identitätskontrolle und Datenbankabfrage?

Regierungschefs der Länder nehmen Entwurf des Staatsvertrags für Glücksspielwesen zustimmend zur Kenntnis. Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim empfiehlt für die Datenbank dringend eine neutrale Instanz. Der Staatsvertragsentwurf für Gücksspielwesen vom 13.12.2006 unterscheidet zwischen Lotterien mit geringem Gefährdungspotential und Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential. An „Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential“ – das sind täglich stattfindende Lotterien wie „Keno“ und Minutenlotterien wie „Quicky“ – oder auch ODDSET Sportwetten, wird die Teilnahme zukünftig nur mit Identitätskontrolle und Abfrage in einer Datenbank möglich sein, in der alle gesperrten Spieler registriert sind.

Auch bei dem Besucheiner Spielhalle soll eine Identitätskontrolle und Datenbankabfrage erfolgen. Diese Datenbank soll mit anderen Sperrdatenbanken von Glücksspielanbietern, wie beispielsweise der von Spielbanken, verbunden sein. Im Staatsvertrag wird die Bundesregierung aufgefordert, den Bereich des gewerblichen Automatenspiels, die Spielhallen, den Regelungen anzupassen. Es ist daher damit zu rechnen, dass in naher Zukunft auch bei dem Besuch einer Spielhalle eine Identitätskontrolle und Datenbankabfrage erfolgen wird.

Professor Tilman Becker von der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim hat den Entwurf wissenschaftlich untersucht. Er weist auf gravierende Lücken hin: „Es bleibt bisher die zentrale Frage offen, wer diese Datenbank einrichtet und unterhält und wann und wie die einzelnen Daten zwischen den verschiedenen Glücksspielanbietern ausgetauscht werden. Hierzu bietet sich entweder eine öffentlich-rechtliche oder rivatrechtliche Lösung an, wobei auf Grund der höheren Flexibilität eine privatrechtliche Lösung bevorzugt werden sollte. Da die verschiedenen Glücksspielanbieter letztlich im Wettbewerb stehen, liegt es nahe, einen neutralen Partner als technischen Betreiber zu wählen“.

Um die unterschiedlichen Interessen der Glücksspielanbieter zu koordinieren und zu beaufsichtigen sei es erforderlich, erläutert der Glücksspielforscher, für das Sperrsystem eine Beratungs- und Kontrollinstanz aufzubauen, in der neben Vertretern der Glücksspielaufsichten des Bundes und der Länder sowie der Glücksspielanbieter auch Suchtexperten, Vertreter der Glücksspielforschung sowie der technische Betreiber des Sperrsystems vertreten sind. Aufgabe dieser Instanz sollte es auch sein, auf Antrag eine Sperrung systemisch zu veranlassen, die Funktionsfähigkeit des Systems zu überwachen und über die Aufhebung der Sperre eines Spielers in Zusammenarbeit mit Suchtexperten zu entscheiden.

Die bisher im Staatsvertrag vorgesehene Regelung, dass der Veranstalter über die Aufhebung einer Sperre verfügt, hält Professor Tilman Becker für nicht ausreichend, da diesem die Aktivitäten eines Spielers in anderen Glücksspielbereichen nicht bekannt seien – und aus Wettbewerbsgründen auch nicht bekannt sein sollten.

Professor Tilman Becker: „Wir fordern die Glücksspielaufsichten auf, frühzeitig entsprechende Weichen für die Einrichtung einer privatrechtlich organisierten, neutralen Kontrollinstanz der Datenbanken zu stellen, um ein verwirrendes System von partikularistischen Einzelinteressen zu
vermeiden“.

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