In einem Rechtstreit vor dem OLG Köln musste die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co oHG (WestLotto) heute eine schwere Niederlage hinnehmen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. WestLotto verpflichtet sich danach, bei der Veranstaltung von Sportwetten nicht mehr als Genehmigungsinhaber aufzutreten (AZ 6 U 196/06).
