München – Privatsender in Bayern dürfen trotz des dortigen Verbots privater Sportwettenanbieter weiter für diese werben. Wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervorgeht, darf das Bayerische Wissenschaftsministerium die bayerische Landesmedienzentrale (BLM) nicht anweisen, die Ausstrahlung solcher Werbespots zu verbieten.
Zur Begründung erklärten die Richter, Werbung sei Bestandteil des Rundfunkprogramms. Für Programmangelegenheiten wiederum sei eine Rechtsaufsicht ausgeschlossen. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtes München, gegen das das Wissenschaftsministerium Beschwerde eingelegt hatte.
(Aktenzeichen: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 7 CS 06.2495)