Die Neue Spielverordnung schreibt Automatenaufstellunternehmern in Paragraf 6 Absatz 4 Satz 2 vor, in Spielstätten Informationsmaterial über die Risiken des übermäßigen Spielens sichtbar auszulegen. Der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) und das Forum für Automatenunternehmer in Europa e.V. haben entsprechend dieser Maßgabe einen Informationsflyer entwickeln lassen, informiert die Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH (AWI).