Das Landgericht Frankfurt a. M. hat durch Beschlüsse in mehreren Verfahren (darunter 5 / 6 Qs 10/07) auf die Beschwerde der Betroffenen Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt a. M., die dazu geführt haben, dass zahlreiche Wettannahmestellen im Stadtgebiet Frankfurt Anfang Januar 2007 durchsucht wurden, aufgehoben, weil diese Durchsuchungsbeschlüsse rechtswidrig waren.
