Das Verwaltungsgericht Köln hat in elf Fällen mit Urteilen vom 5.3. 2007 (bekanntgegeben am 20.3.2007, Az.: 23 K 1704/03 u.a ) Steuerbescheide der Stadt Köln aufgehoben, mit denen die Stadt Betreiber von Geld-Gewinnspielgeräten zur Vergnügungssteuer herangezogen hatte. Die zugrunde liegende Satzung der Stadt sei unwirksam, entschieden die Richter.