Nach Entscheid der EU-Kommission: Ministerpräsidenten müssen beim Glücksspielstaatsvertrag umdenken.

Hamburg, 21. März 2007. Der Beschluss der EU-Kommission, den deutschen Glücksspielstaatsvertrag einer genauen Überprüfung zu unterziehen, erfordert ein Umdenken der Länder. Die Kommission erklärt unmissverständlich, dass sie erhebliche Zweifel an der europarechtlichen Unbedenklichkeit des geplanten Vertrags hat. „Noch können die Ministerpräsidenten einen offenen Verstoß gegen Gemeinschaftsrechts verhindern, indem sie dem Entwurf grundlegend überdenken oder ihn in den Papierkorb werfen“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands.

Es gibt eine klare Alternative: „Die Länder müssen sich endlich ernsthaft mit dem dualen Staatsvertragssystem auseinandersetzen, das Anfang März von der schleswig-holsteinischen CDU-Fraktion vorgestellt wurde“, so Norman Faber. Demnach würde für Sportwetten ein neuer Staatsvertrag geschlossen, während für Lotto und Lotterien der Lotteriestaatsvertrag von 2004 weiter gelten würde. „Die Ministerpräsidenten sollten morgen die Ministerpräsidentenkonferenz nutzen, um ihren offensichtlich europarechts- und verfassungsrechtlich bedenklichen Weg zu verlassen.“

Quelle: Deutscher Lottoverband