„Das Urteil betrifft ja nur die Rechtslage in Italien“ - Der Deutsche Lotto- und Totoblock, das Kartell der staatlichen Anbieter, versucht das heute verkündeten Placanica-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seinem Sinne zu interpretieren. Der EuGH habe nicht über das deutsche Glücksspielmonopol entschieden, so dass der Glücksspielstaatsvertrag wie geplant umgesetzt werden könne. Die staatlichen Anbieter verkennen damit die Funktion des Vorlageverfahrens, bei dem der EuGH keine nationalen, hier „italienischen“ Fälle entscheidet, sondern das zur Wahrung der Rechtseinheit das europäische Gemeinschaftsrecht verbindlich auslegt.
Der Gerichtshof erklärt es für Gemeinschaftsrechtswidrig, dass in Italien Vermittler, die für Rechnung ausländischer Unternehmen Wetten sammeln, mit Strafe bedroht sind. Ein Mitgliedstaat darf keine Strafe wegen Nichterfüllung einer Verwaltungsformalität verhängen, deren Erfüllung er unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht abgelehnt oder vereitelt hat.