Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Berufungsurteil vom 14. Dezember 2006 (Az. 14 Ns 372 Js 11605/2005) einen Sportwettenvermittler vom Vorwurf des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB) freigesprochen und das entgegen stehende erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Nürnberg aufgehoben. Das Landgericht begründete dies damit, dass man nunmehr dem Revisionsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 26. September 2006 (Az. 5 St RR 115/05) folge.