Kartellamt untersagt Verstaatlichung von Lotto Rheinland-Pfalz

Mainz, 30. November 2007. Mit der Untersagung der Verstaatlichung von Lotto Rheinland-Pfalz hat das Bundeskartellamt klargestellt, dass auch beim deutschen Lotto Wettbewerb herrschen muss. Geplant war die Übernahme einer Mehrheit von 51 Prozent an Lotto Rheinland-Pfalz durch das Land. „Lotto ist kein rechtsfreier Raum, es unterliegt den deutschen und europäischen Kartellregeln,“ so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. „Damit ist eindeutig, dass der geplante Glücksspielstaatsvertrag das höherrangige Wettbewerbsrecht verletzt und deshalb in weiten Teilen unanwendbar ist.“

Die Landesregierung will gegen diese Entscheidung vorgehen, weil der geplante Glücksspielstaatsvertrag in Rheinland-Pfalz jetzt völlig ins Leere zu laufen droht. Norman Faber: „Nach dem Auslaufen der Lottokonzession in Rheinland-Pfalz im Jahr 2009 wird es eine europaweite Ausschreibung geben müssen. Damit ist Rheinland-Pfalz das erste Bundesland, in dem der schlecht gemachte Staatsvertrag das Lottomonopol komplett vernichtet.“

Beim Kartellamt ist das Land mit seinem Versuch gescheitert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2006 für die geplante Verstaatlichung zu vereinnahmen. Juristische Fachkreise räumen den geplanten Klagen des Landes geringe Chancen ein. Norman Faber: „Die Untersagung war der Rechtslage nach zwingend und ist sehr gut begründet.“

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Quelle: Deutscher Lottoverband