Das Bundeskartellamt hat dem Land Rheinland-Pfalz eine geplante Mehrheitsbeteiligung an der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH verboten. Für dieses private, den Sportbünden Rheinland, Pfalz und Rheinhessen gehörende Unternehmen besteht in diesem Bundesland ein ohne Ausschreibung erteiltes Glücksspielmonopol. Dies hatte die Europäische Kommission bereits als rechtswidrig beurteilt. Die Firma Lotto Rheinland-Pfalz GmbH bietet ihre Dienstleistungen binnengrenzüberschreitend auch in dem EU-Mitgliedstaat Luxemburg an...