Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Gewerkschaft Ver.di (ver.di) begrüßt den zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag. „Er ist die einzig logische Konsequenz aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom März 2006, wenn die Bundesländer das Glücksspielmonopol in Deutschland erhalten wollen“, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken
