Das Bayerische Verwaltungsgericht München (VG München) hat in einer heute zugestellten Entscheidung einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung der Landeshauptstadt München gewährt (Beschluss vom 7. April 2008, Az. M 16 08.851). Der von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de) vertretene Vermittler kann damit weiter tätig sein und Sportwetten an einen in der EU staatlich zugelassenen privaten Buchmacher vermitteln.
