Im Hinblick auf die gesetzlichen Spielerschutzbestimmungen, die Casinos Austria als Spielbankenkonzessionär einzuhalten hat, sind folgende Klarstellungen zu treffen: Für Casinos Austria gilt gem. § 25 Abs. 3 GSpG strenge Spielerschutzvorschriften für den Betrieb der Österreichischen Spielbanken. Neben der Prüfung der Identität und der Volljährigkeit jedes Spielers hat Casinos Austria zu überprüfen, ob ein inländischer Spieler durch häufige und intensive Teilnahme am Spiel sein Existenzminimum gefährdet.