Verwaltungsgericht Wiesbaden weist Eilantrag des Fachbeirats Glücksspielsucht gegen Lottoteilnahme per E-Postbrief zurück. Der Fachbeirat Glücksspielsucht hat am Dienstag dieser Woche beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage gegen das Hessische Ministerium für Inneres und für Sport erhoben. Dieses hatte als oberste Glücksspielaufsicht des Landes Hessen dem Staatsunternehmen Lotto Hessen das Lottospielen per E-Postbrief genehmigt.
