Schutz vor Spielsucht kann in der Schweiz noch verbessert werden

BERN – Zwischen 35 000 und 48 000 Menschen in der Schweiz haben ein Glücksspiel-Suchtproblem. Der Schutz müsse und könne noch verbessert werden, heisst es in einem Bericht, der im Bundeshaus veröffentlicht wurde.

Mit 19 Spielbanken weist die Schweiz die grösste Casino-Dichte der Welt auf. Daneben locken über 9000 Geldspielautomaten sowie Lotterien und Wetten mit dem schnellen Geld. Als das Spielbankenverbot aufgehoben wurde und 2002 die ersten Casinos das Grand Jeu anboten, befürchteten viele eine Zunahme der Spielsucht.

Um sich ein Bild zu machen, gaben die Eidgenössische Spielbankenkommission und das Bundesamt für Justiz beim Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) eine Studie in Auftrag.

Die Autoren der Studie schätzen, dass zwischen 35 500 und 48 000 Personen ein Glücksspiel-Suchtproblem haben. 1000 bis 1500 waren 2003 deswegen in einer Beratung oder Behandlung. 102 wurden wegen schwerer Spielsucht behandelt, wobei es allerdings überwiegend um eine Nebendiagnose ging.

Süchtig machen können vor allem die Geldspielautomaten. Ihnen frönten 81 Prozent derer, die sich wegen Spielsucht beraten liessen. 53 Prozent spielten ausschliesslich an Automaten, 11 Prozent auch am Spieltisch. Die reinen Spieltisch-Spieler machten nur 7 Prozent aus.

Eine Folge der Spielsucht ist fast immer massive Verschuldung. 92 Prozent der beratenen Spieler sind verschuldet. 54 Prozent verloren beim Glücksspiel im Schnitt pro Monat mehr als die Hälfte ihres Einkommens, rund 20 Prozent das ganze Einkommen oder mehr. Weitere Folgen sind familiäre Probleme, Arbeitslosigkeit, Depressionen und Suizidialität.

Die Massnahmen des Bundes gegen die Glücksspielsucht werden insgesamt positiv beurteilt.

Ein effektives Instrument seien die Spielsperren der Casinos. Ende 2003 waren knapp 7000 Spieler gesperrt, Ende 2004 dürften es laut Spielbankenkommission 10 000 sein. Einen Nachteil sehen die Experten darin, dass in andere Spiele oder ins Ausland ausgewichen werden kann. Zu prüfen seien eine differenzierte Besuchslimitierung und eine europaweite Sperrung.