Behörde will Kompetenzteam aufbauen
Halle (Saale) - Anlässlich eines Austausches mit den LänderkoordinatorInnen Glücksspielsucht am 25. März 2022 haben die Vorstände der neuen Behörde deutlich gemacht, dass im Mittelpunkt ihres Handelns die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes und die Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht stehen wird.
Vorstand Ronald Benter: „Ab 1.1.2023 sind wir verantwortlich für die Regulierung des länderübergreifenden Glücksspielmarktes in Deutschland. Wir verstehen uns dabei als Ansprechpartner für alle Interessensgruppen und als ausgleichende Interessenwahrnehmung für Industrie und Spieler. Als zukünftige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde werden wir dafür sorgen, dass die erlaubten Glücksspielanbieter die Regeln zum Schutz der Spieler vor Spielsucht einhalten.“
Bereits heute gebe es laut Benter drei Handlungsschwerpunkte für die GGL, um den Spielerschutz zukünftig zu stärken:
I Entwicklung zentrales Beschwerdemanagement / Hinweisgebersystem
Die GGL wird erstmals ein zentrales Beschwerdemanagement bzw. Hinweisgebersystem einrichten. Über die Homepage der GGL können damit zukünftig über Web-Anwendungen Unregelmäßigkeiten bei erlaubten Glücksspielanbietern gemeldet werden oder der Verdacht auf unerlaubtes Glücksspiel. Auch Beschwerden zu Glücksspielwerbungen sind darüber möglich. Ziel ist es, über einen automatisierten Prozess zügig entsprechende Maßnahmen wie z.B. Untersagungsverfahren inkl. Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten und automatisierte Auswertungsmöglichkeit über die Häufigkeit von Beschwerden zu bestimmten Themen oder Anbietern zu erhalten.
II Regelmäßige datenbasierte Evaluierung der Spielerschutzmaßnahmen im GlüStV 2021 und Weiterentwicklung anbieterübergreifender Standards zur Spielsuchtfrüherkennung
Um die Auswirkungen der neuen Anforderungen des GlüStV 2021 auf den Spielerschutz bzw. auf die Glücksspielsucht bei Glücksspielen im Internet zu messen, wird die Behörde eine Auswertungssystematik für die Safe-Serverdaten entwickeln. "Unser Ziel ist ein internes Auswertesystem zur Messung der Wirkung der Spielerschutzmaßnahmen des GlüStV 2021“, so Benter. Vorstandskollege Benjamin Schwanke ergänzt: „Des Weiteren werden wir im Bereich der anbieterbezogenen Früherkennungssysteme für Glücksspielsucht auf die entsprechenden Experten und Institutionen zugehen, denn wir brauchen eine Weiterentwicklung gemeinsamer, anbieterübergreifender wissenschaftlicher Standards zur Spielsuchtfrüherkennung.“ Im Anschluss ist geplant, gemeinsam mit den Ländern Forschungsaufträge herauszugeben, um auf Basis wissenschaftlich erhobener und evaluierter Daten das Glücksspielverhalten und damit die Wirkung der neuen Spielerschutzmaßnahmen zu evaluieren. Auf Basis der Forschungsergebnisse wird die GGL dann die Politik hinsichtlich zukünftiger Anpassungen am GlüStV beraten.
III Aufklärung und Information
Als zentraler Ansprechpartner für Spieler wird die GGL auf ihrer Homepage (www.gluecksspiel-behoerde.de) Informationen zum Thema Spielerschutz sowie Prävention von Glücksspiel- und Wettsucht gebündelt zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört u.a. Transparenz zu den konkreten Kriterien, die ein Glücksspielanbieter erfüllen muss, um eine Lizenz auszuüben. Die direkte Ansprache der Spieler über Social Media Kanäle ist in Planung. Einen wichtigen Beitrag zur Aufklärungs- und Informationsarbeit liefert bisher die deutschlandweite Hotline der BZgA. Benjamin Schwanke: „Wir sind in Gesprächen mit (Industrie-)Verbänden bezüglich der weiteren Sicherstellung dieser kostenlosen Hotline.“
Die GGL wird für die datenbasierte Evaluierung der Spielerschutzmaßnahmen und der Weiterentwicklung anbieterübergreifender Standards für Spielsuchtfrüherkennungssysteme ein Kompetenzteam aufbauen, welches auch die übergreifende Zusammenarbeit sicherstellen wird.
Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)