Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat am 4.12.2008 den Antrag „Wirksamen Schutz vor Glücksspielsucht gewährleisten“ im Bundestag eingebracht (BT-Drs.-Nr. 16/10878). Mit dem Antrag sollen massive Einschränkungen des gewerblichen Geldgewinnspiels erreicht werden.
Der Antrag ist an folgende Bundestagsausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen worden:
federführend:
– Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
mitberatend:
– Ausschuss für Gesundheit
– Innenaussschuss
– Ausschuss für Arbeit und Soziales
– Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ob eine Beratung in den Bundestagsausschüssen auf Grund der weit fortgeschrittenen Legislaturperiode und des Superwahljahrs 2009 noch möglich ist, muss sich zeigen.
Über den weiteren Fortgang werden wir Sie informieren.