Illegales Glücksspiel: Niedersachsen verbietet weiterem internationalen Zahlungsdienstleister die Mitwirkung am Zahlungsverkehr

Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 27.04.2020

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat als zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde erneut einem international tätigen Zahlungsdienstleister die Mitwirkung am Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit in Deutschland unerlaubtem Glücksspiel untersagt. Die Verfügung gilt bundesweit. Damit setzt Niedersachsen seine Maßnahmen weiter fort, um das staatsvertraglich geregelte Verbot der Mitwirkung am Zahlungsverkehr durchzusetzen. Im Juni vergangenen Jahres hatte das Niedersächsische Innenministerium eine erste Untersagungsverfügung gegenüber einem großen Unternehmen der Finanzbranche erlassen (siehe die Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport vom 17.06.2019).

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Nach wie vor erwarten wir von den Unternehmen der Finanzbranche, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden und die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die illegales Glücksspiel betreiben, kritisch überprüfen und notfalls sofort beenden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel zu unterlassen – tun sie dies nicht, werden wir tätig.“

Das Anbieten von Glücksspielen im Internet ist in Deutschland nach dem geltenden Glücksspielstaatsvertrag verboten. Ausnahmen gelten lediglich für den Vertrieb der staatlichen Lotterieprodukte, für Sportwetten und – aufgrund einer landesrechtlichen Sonderregelung – in Schleswig-Holstein. Für Online-Casinospiele einschließlich Online-Poker hingegen gilt nach wie vor, dass die Veranstaltung und Vermittlung über das Internet wegen der damit verbundenen hohen Sucht-, Manipulations- und Geldwäschegefahr verboten und im Übrigen auch strafbar sind. Besonders junge Menschen gelten als suchtgefährdet.

Die Zahlungsdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel zu unterlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der für das unerlaubte Glücksspiel erforderlichen Infrastruktur würde wegfallen und das Vorgehen gegen unerlaubtes Glücksspiel nachhaltig erfolgreich sein können, wenn Zahlungsdienstleister sich rechtskonform verhalten und derartige Zahlungen nicht mehr durchführen. Dabei ist es dem Unternehmen selbst überlassen, welche Maßnahmen es ergreift, um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. „Die Zahlungsdienstleister müssen endlich ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel unterbinden. Wie sie dabei vorgehen, bleibt ihnen überlassen. Die erfolgreichen Maßnahmen einzelner Zahlungsdienstleister zeigen, dass ein effektives Vorgehen möglich ist und in der Branche Wirkung zeigt“, so Pistorius weiter.

Sofern die Zahlungsdienstleister sich nicht an das Mitwirkungsverbot halten, kann ihnen die Mitwirkung am Zahlungsverkehr nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote behördlich untersagt werden. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ist insoweit zentral für das gesamte Bundesgebiet zuständig. Weitere Untersagungsverfügungen sind in der Vorbereitung und werden voraussichtlich folgen.