20. September 2022 im Hotel Palace Berlin
Geldwäsche – darunter stellt man sich erst einmal groß angelegte organisierte Kriminalität vor. Allerdings werden auch kleinere Unternehmen genutzt, um Geld zu waschen. Um verstärkt gegen das nicht unerhebliche Dunkelfeld vorzugehen, normiert das Gesetz über das Aufspüren aus schweren Straftaten – das Geldwäschegesetz (GwG) – eine große Anzahl an Verpflichtungen für verschiedenste Wirtschaftsakteure. Zu diesen sogenannten Verpflichteten in diesem Sinne des Geldwäschegesetzes zählen neben Finanzunternehmen auch beispielsweise Immobilienmakler, Kunstvermittler und Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen. Im letzten Jahr wurde von der EU-Kommission ein umfangreiches Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäscheprävention veröffentlicht. Dieses ist noch nicht final verabschiedet, bringt aber status quo viele Änderungen für die Verpflichteten mit sich.
Der Geldwäscheregulierung und den damit verbundenen Compliance-Herausforderungen widmet der Behörden Spiegel am 20. September 2022 in Berlin ein eigenes Veranstaltungsformat, das über die rechtlichen Besonderheiten der Geldwäsche, ihre Vermeidung und ihre Bekämpfung informieren möchte. Potentiell Verpflichtete informieren über die Methoden der Identifikation, Bewertung von Geldwäscherisiken und die Voraussetzungen bzw. Konsequenzen der Meldung zweifelhafter Transaktionen. Die Teilnehmenden erhalten die Gelegenheit zum Verfahrensaustausch mit anderen Interessierten und erfahren, wie sie in der täglichen Praxis unlautere Transaktionen erkennen und vermeiden können.
Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit zu der Veranstaltung finden Sie hier.