Auszug aus der Veröffentlichung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport:
„Art und Umfang des Auftragsgegenstandes:
I. Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, ist gemäß § 9a Abs. 2 Ziffer 3 GlüStV mit der Durchführung des Verfahrens zur Erteilung der Konzessionen im Bereich Sportwetten für alle am Glücksspielstaatsvertrag beteiligten Länder beauftragt.
Die Durchführung des Konzessionsvergabeverfahrens, das in dieser Form erstmalig und mit europaweiter Veröffentlichung durchgeführt wird, steht im öffentlichen Fokus. Momentan befindet sich das Konzessionsverfahren in der zweiten Stufe des Verfahrens.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind bereits mehrere Verwaltungsstreitverfahren deutschlandweit anhängig. Es wird davon ausgegangen, dass nach Abschluss des Konzessionsverfahrens die unterlegenen Konzessionsbewerber vor den zuständigen Verwaltungsgerichten klagen. Zudem wird davon ausgegangen, dass sich auch Konzessionsnehmer gegen einzelne Konzessions(neben)bestimmungen zur Wehr setzen. Beides wird dazu führen, dass sich die Zahl der anhängigen Klagen noch erheblich erhöhen wird. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der erteilten Sportwettkonzessionen sowie bestehender Rechtsunsicherheiten aufgrund der neuartigen Rechtslage durch den Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird erwartet, dass sich die Gerichtsverfahren (Eil- und Hauptsacheverfahren) über sämtliche Instanzen erstrecken werden.
II. Es wird eine Kanzlei gesucht, die das Hessische Ministerium des Innern und für Sport in den Eil- und Hauptsacheverfahren im Zusammenhang mit dem Sportwettkonzessions-verfahren vertritt (Anfertigung der Schriftsätze und Wahrnehmung der deutschlandweiten Gerichtstermine) und rechtlich berät. Die geschätzte Zahl der zu führenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren liegt bei ca. 80, wobei Eil- und Hauptsacheverfahren gesondert gezählt werden.“
Update: Zu dieser Thematik gibt es zwischenzeitlich eine Korrekturbekanntmachung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.
Die Korrekturbekanntmachung wurde in der HAD unter der Referenznummer 17/1731 veröffentlicht. Mit der Korrekturbekanntmachung wurde insbesondere auch die Frist zur Einreichung der Interessensbekundungen bis Montag, den 10. Juni 2013, 12 Uhr, verlängert.