Landgericht Frankfurt stärkt Sportwettenmonopol und verbietet privaten Wettanbieter

Wiesbaden, 31.1.2008
Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt bleibt der private Sportwettenanbieter HappyBet in Hessen verboten. Damit ist nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages zum 1.1.2008 die geltende Rechtslage gerichtlich bestätigt worden.

Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 16.01.2008 einer Klage von LOTTO Hessen, Wiesbaden, gegen den Sportwettanbieter HappyBet Sportwetten GmbH, Klagenfurt, stattgegeben. HappyBet darf ohne behördliche Erlaubnis weder über das Internet noch über Sportwettläden in Hessen private Sportwetten anbieten.

Nach dem zum 1.1.2008 in Kraft getretenen Glücksspielsstaatsvertrag und dem Hessischen Glücksspielgesetz muss jeder Sportwettanbieter über eine Erlaubnis einer hessischen Behörde verfügen. HappyBet ist nicht im Besitz einer solchen Erlaubnis.

Dr. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von LOTTO Hessen, begrüßt das Urteil des Landgerichts: „Das Urteil bestätigt die geltende Rechtslage und
den neuen Glücksspielsstaatsvertrag.“

Sportwetten dürfen in Hessen ausschließlich durch den staatlichen Anbieter ODDSET vertrieben werden. Damit sorgt der Gesetzgeber für kontrollierten Jugend- und Spielerschutz und die Vermeidung von Spielsucht.

Das Landgericht Frankfurt wies auch eventuelle europarechtliche Bedenken zurück. Es stellte fest, dass die deutsche Rechtslage in Einklang mit europäischem Recht und der Rechtsprechung des EuGH steht.

Das Landgericht Frankfurt verurteilte HappyBet außerdem dazu, LOTTO Hessen jeden Schaden zu ersetzen, der durch die Veranstaltung unerlaubter Sportwetten entsteht oder in der Vergangenheit entstanden ist. LOTTO Hessen beabsichtigt die Vollstreckung des Urteils.

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Dorothee Hoffmann, LOTTO Hessen, Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
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