Erster Dämpfer für das Glücksspielmonopol

Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist gerade mal 10 Tage in Kraft und schon gibt es den ersten juristischen Dämpfer für das von Anfang an zum Scheitern verurteilte Gesetz.

Mit Entscheidung vom 7. Januar 2008 (Az:4 K 6081/07) hat das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Antrag eines privaten Sportwettvermittlers auf aufschiebende Wirkung der Untersagungsverfügung der Stadt Stuttgart stattgegeben. Die Richter begründeten ihren Beschluss mit den erheblichen Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem Gemeinschaftsrecht. Der Antragsstellerin, so die Richter, sei es nicht zuzumuten, „angesichts durchgreifender gemeinschaftsrechtlicher Bedenken gegen die gegenwärtige nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die angegriffene Verfügung zu befolgen…“.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat als erstes deutsches Gericht auf der Basis des seit 1. Januar 2008 geltenden Rechts entschieden. Auch die neue Gesetzeslage hat die Bedenken der Richter gegen die Vereinbarkeit mit europäischem Recht demnach nicht entschärfen können. RA Dieter Pawlik, prozessbevollmächtigter Anwalt der Antragstellerin, freut sich über die Entscheidung. „Die Entscheidung ist wegweisend für die nächsten Verfahren. Mit ihrem Beschluss bestärken die Richter die Zweifel, die die vielen renommierten Juristen im vergangenen Jahr in ihren Rechtsgutachten dargelegt haben, und die von der Politik jedoch ignoriert wurden. Vor diesem Hintergrund sind wir weiterhin optimistisch, dass die Glücksspielgesetze der Länder nicht lange Bestand haben werden“, so RA Pawlik.

Auch Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU), sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. „Nach den aktuellen Jubelmeldungen über die positiven Jahresabschlüsse der Landeslotteriegesellschaften und den Besucheranstieg, der vielen deutschen Spielbanken und dem Staat ein nettes Umsatzplus gebracht hat, schien die Welt für die Monopolisten in Ordnung zu sein. Die Stuttgarter Richter haben nun den Finger erneut in die Wunde der Politik gelegt. Die Kaltschnäuzigkeit, mit der sich der Staat Milliarden an Einnahmen sichern will und gleichzeitig deutsche Unternehmen vernichtet. muss ein baldiges Ende haben. Wir werden uns jedenfalls weiterhin mit allen Mitteln wehren.“, so Maul abschließend.

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Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) www.vewu.com