Casinos Austria bestreitet Klage eines Kartencasino-Betreibers

Ein Betreiber eines Kartencasinos in Wien hat die Casinos Austria AG geklagt, weil das Unternehmen auf seiner Homepage und in einer Presseaussendung behauptet hat, nur Casinos Austria dürfe Poker in Österreich veranstalten, es dürfe keinen weiteren kommerziellen Anbieter von Poker in Österreich geben, der Verwaltungsgerichtshof habe klargestellt, dass Poker ein Glücksspiel sei und illegales Glücksspiel auch nach § 168 StGB strafbar sei und dass es neben der Casinos Austria AG in Österreich keinen legalen kommerziellen Anbieter von Poker geben dürfe.

Casinos Austria wird selbstverständlich die Klage bestreiten. Die von diesem Kartencasinobetreiber geklagten Behauptungen der Casinos Austria AG stützen sich auf den Verwaltungsgerichtshof, der in einem Erkenntnis aus dem Jahre 2001 ausgesprochen hat, dass die gängigen Pokerspiele als Glücksspiel und nicht als Geschicklichkeitsspiel zu betrachten sind.

Die Casinos Austria AG als Konzessionsinhaberin der zwölf Spielbankkonzessionen nach dem Glücksspielgesetz verfügt für alle in diesen Spielbanken angebotenen Spiele (daher auch für die angebotenen Pokerspiele) über die glücksspielrechtlich erforderlichen Bewilligungen des Bundesministeriums für Finanzen (bescheidmäßig genehmigte Spielbedingungen).

Neben diesen Konzessionen gibt es keine Bewilligungen für Poker als Glücksspiele, sodass es nach der Rechtsauffassung der Casinos Austria AG, die nicht nur durch das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahre 2001 und durch eine Entscheidung des UVS Wien aus dem Jahre 2000, sondern auch durch die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen, die dieses auch auf der Ministeriumshomepage veröffentlicht hat, gestützt ist, keine weiteren legalen Anbieter von entgeltlichen Pokerspielen in Österreich geben kann.

Rückfragehinweis:
Dr. Gabriel Lansky
Rechtsanwaltskanzlei Lansky, Ganzger & Partner
Rotenturmstraße 29, 1010 Wien
Tel.: +43/1/533 33 30

Wien, am 6. Juni 2007
Casinos Austria AG
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