OVG: Private Wettbüros bleiben verboten

Koblenz/D. Private Wettbüros dürfen keine Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher vermitteln. An dieser Auffassung hält das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs fest. Der Entscheidung lag eine Untersagungsverfügung zugrunde, mit der die Stadtverwaltung Wörth ein privates Wettbüro geschlossen hat.

Dies sei zur Bekämpfung der Wettgefahren zulässig, nachdem das Ministerium der Finanzen der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, die das Monopol für Sportwetten besitze, Einschränkungen des Wettangebots, des Vertriebs und der Werbung sowie Maßnahmen der Suchtprävention aufgegeben habe. Konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel die Einführung einer Kundenkarte als Voraussetzung für die Teilnahme an Sportwetten der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH sowie die Schließung ihres Internet-Spielangebots seien inzwischen umgesetzt.

Der Verbraucherschutz und die Betrugsvorbeugung rechtfertigten eine Beschränkung von Grundfreiheiten des EG-Vertrages, so das Oberverwaltungsgericht.