Verwaltungsgericht Ansbach setzt Verbotsverfügung der Regierung von Mittelfranken aus

– bwin darf in Bayern wie bisher weiter Sportwetten anbieten und mit bayerischen Spielteilnehmern Wetten abschließen

– Gericht hat erhebliche Zweifel an technischer Umsetzbarkeit einer Untersagung für Bayern und an wirtschaftlicher Zumutbarkeit

Neugersdorf, den 20. Dezember 2006 Das Verwaltungsgericht Ansbach hat einem Antrag der bwin e.K. entsprochen, die sofortige Vollziehung einer Verfügung der Regierung von Mittelfranken auszusetzen.

Die Regierung von Mittelfranken hatte bwin untersagt, in Bayern via Internet den Abschluss von Sportwetten anzubieten oder mit Spielteilnehmern in Bayern Sportwetten abzuschließen.

Das Verwaltungsgericht stellt in seiner Begründung klar, dass erhebliche Zweifel beständen, ob eine Umsetzung dieser Verfügung technisch überhaupt möglich wäre. Ebenfalls hat das Gereicht erhebliche Zweifel, ob ein bundesweites Abschalten von bwin, nur um die Untersagung für Bayern umzusetzen, verhältnismäßig wäre.