Aus für Internetsportwetten von BWIN in Hessen

BWIN darf in Hessen über das Internet keine Sportwetten mehr anbieten. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte gegen BWIN Interactive Entertainment AG eine Verfügung erlassen, wonach untersagt ist, in Hessen Sportwetten oder andere Glücksspiele über das Internet oder auf andere Weise in Hessen anzubieten.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt [Az.: 3 G 1896/06 (4)] hat mit Beschluss vom 02. November 2006 die sofortige Vollziehbarkeit der Untersagungs-verfügung bestätigt.

Von BWIN wird nun verlangt, dass sie alle bei ihr registrierten Spieler mit Wohnsitz in Hessen aus ihrem Datenbestand streicht und auch keine neuen hessischen Spieler mehr registriert. Jürgen Wolter, stellvertretender Geschäftsführer von Lotto Hessen, merkt an: „Dies ist eine wichtige Feststellung des Gerichts, denn es bestätigt den im Glücksspielwesen vorherrschenden Stellenwert des Ordnungsrechts.“

Das Gericht hat sich eingehend mit der Umsetzung der verfassungs-rechtlichen Vorgaben in Hessen auseinander gesetzt und ebenso wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (z. B.: Beschluss vom 14.09.2006 – 11 TG 1653/06) attestiert, dass die Vorgaben des Bundesverfassungs-gerichts in Hessen umgesetzt werden. Das Gericht bestätigt ein Über-wiegen des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung, weil sich die in der Untersagungsverfügung getroffenen Regelungen als rechtmäßig erwiesen.