Punktsieg für Spielcasinos

Fachverband scheitert mit seiner Klage gegen neue Sperrverträge für Süchtige

Der Fachverband Glücksspielsucht ist gestern vor dem Landgericht Münster mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Westdeutsche Spielbankgesellschaft gescheitert. Mit dem Verfahren wollte der Verband erreichen, dass spielsüchtige Menschen besser vor ihrer Sucht geschützt werden. Anlass der Verhandlung waren unter anderem einige Klauseln in Verträgen, die der Verband der Spielcasinos an spielsüchtige Besucher geschickt hatte. Mit diesen Verträgen können sich Menschen, die spielsüchtig sind, für den Besuch von Casinos sperren lassen.

Laut Verband Glücksspielsucht sind die Verträge aus „suchtpräventiver und suchtpolitischer Sicht mehr als skandalös“. Sie dienten einzig und allein dem Zweck, die Spielbanken vor Schadensersatzansprüchen zu schützen.

Dem wollte die Richterin nicht folgen. Sie sah keinen besonderen Grund zur Eile und lehnte die Verfügung ab. „Das ist kein Fall für ein einzelnes Verfügungsverfahren“, meinte sie. Es gehe um Interessen, die abgewogen werden müssten. „Das ist nicht die Sache einer einzelnen Richterin“, meinte sie, und gab dem Verband gegen Glücksspielsucht einen Korb. Der zieht jetzt in die nächste Instanz.