Sportwetten – Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Mit Beschluss vom 21.09.2006 hat das Bundesverfassungsgericht erneut einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Vermittlung von Sportwetten abgelehnt (Az.: 1 BvR 2399/06). Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betraf die sofortige Vollziehung einer Verfügung, mit der dem Beschwerdeführer die Vermittlung von Sportwetten an einen Anbieter mit sog. „DDR-Wett-Lizenz“ untersagt wurde.

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