Sportwetten – Staatliches Monopol derzeit verfassungswidrig

28. März 2006 Das staatliche Monopol auf Sportwetten ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der bisherigen Form grundgesetzwidrig. Die Bundesländer können ihre bestehende Monopolstellung aber aufrechterhalten, wenn sie Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht ergreifen, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe entschied.

In einem Musterverfahren wurde dem bayerischen Gesetzgeber aufgegeben, entweder private Anbieter zuzulassen oder aber sicherzustellen, daß die Monopolstellung des Staates tatsächlich der Eindämmung der Spiel- und Wettleidenschaft dient. Für eine gesetzliche Neuregelung wurde dem Gesetzgeber Zeit bis zum 31. Dezember 2007 gegeben. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde einer Buchmacherin aus München teilweise Erfolg. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1054/01)