Für Wettbüro neue Baugenehmigung erforderlich

VG Minden, Beschluss vom 15.02.2006, Az. 1 L 69/06

Geschäftsleute müssen eine neue Baugenehmigung einholen, wenn sie ihren Laden in ein Wettbüro umwandeln. Ein Geschäftsmann hatte in dem bisherigen Geschäft für Sanitätsbedarf Sportwetten mit fester Gewinnquote des Anbieters Oddset vermitteln wollen. Wegen mehrerer vergleichbarer Geschäfte befürchtete die Stadt eine Entwertung des Viertels.

Die Genehmigung für ein Ladengeschäft reicht für den Betrieb eines Wettbüros nicht aus, das anders als ein Lottogeschäft eine Vergnügungsstätte ist und ein gänzlich anderes Publikum anzieht.