OGH hob Urteil gegen Casino-Spielerin auf

Der Oberste Gerichtshof hat ein Urteil des Landesgerichtes Innsbruck gegen eine Casino-Spielerin aufgehoben. Die Frau war wegen Veruntreuung von 384.000 Euro zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren verurteilt worden.

Monatlich bis zu 20 Mal im Casino

Die 56-jährigeFrau hatte das Casino monatlich bis zu 20 Mal aufgesucht.

Die bisher nicht vorbestrafte 56-jährige Innsbruckerin soll die Gelder ihres Arbeitgebers veruntreut haben. Sie hatte sich vor Gericht als Opfer ihrer Spielsucht gesehen.

Gegen das Urteil hatte ihr Verteidiger Günther Riess Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies nun die Sache an das Landesgericht Innsbruck zur neuerlichen Entscheidung zurück.

„Spielsucht“

Nach Auffassung des OGH sei näher zu prüfen, ob die „Spielsucht“ ein Ausmaß erreicht habe, das zur Zurechnungsunfähigkeit der Frau geführt habe. Das im ersten Rechtsgang erstellte Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen habe der OGH für mangelhaft und nicht ausreichend befunden.

Klage auf Schadenersatz

Die Sachverständige hätte sich mit gerichtlicher Billigung geweigert, zu anerkannten wissenschaftlich fundierten Lehrmeinungen Stellung zu nehmen, die im gegenständlichen Fall für die Diagnose einer pathologischen Spielsucht gesprochen hätten.

Die Auffassung des Erstgerichtes, dass eine Konfrontation der Sachverständigen mit diesen wissenschaftlichen Lehrmeinungen auch kein anderes Ergebnis erbracht hätte, habe der OGH als unzulässige vorgreifende Beweiswürdigung abgelehnt.

Parallel zu dem Strafverfahren hatte Riess die Casino AG auf Schadenersatz in Höhe von 300.000 Euro geklagt. Diese hätte nach Ansicht des Anwaltes die Frau vom Spiel ausschließen müssen, weil sie derart oft und mit hohen Einsätzen gespielt habe.