Die Bedeutung der Spielsucht im Glücksspielrecht

Rechtsanwalt Martin Reeckmann

Anwaltskanzlei Reeckmann
Calvinstraße 13
D - 10557 Berlin
In jüngster Zeit findet sich das Stichwort Spielsucht häufiger in den Medien. Auch die juristische Literatur sowie Rechtsprechung und Rechtspraxis greifen dieses Stichwort zunehmend auf, verzichten dabei jedoch durchgehend auf eine nähere Erläuterung der Spielsucht und ihrer Bedeutung für das Glücksspielrecht. Das gilt insbesondere für ihre Ursachen und ihre Verbreitung.

Stattdessen wird mit der bloßen Inbezugnahme der Spielsucht als Stichwort zumeist ein undifferenziertes Bedrohungspotenzial beschworen, das vornehmlich der Rechtfertigung restriktiver Maßnahmen gegen private Anbieter von Glücksspielen dient. Nachfolgend wird aufgezeigt, dass die vorliegenden Erkenntnisse aus Forschung und Praxis nicht die These rechtfertigen, dass die Bekämpfung der Spielsucht ein Monopol staatlicher Glücksspielanbieter erfordert.

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