Spielvergnügungsteuergesetz: SPD weist Vorwürfe der Union zurück

CDU – Abschied von parlamentarischen Pflichten

Die Unterstellung, die SPD lasse sich in der Diskussion um das Spielvergnügungssteuergesetz mit ihrer Forderung nach einer parlamentarischen Anhörung vor den Karren der Spielgeräteaufsteller spannen, kommentiert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Rolf-Dieter Klooß:

„Das ist ein absurder, wohl im Wahlkampffieber ausgebrüteter Vorwurf. Der SPD geht es um eine gründliche, gleichwohl zügige Beratung. Das verlangt die Bedeutung und Schwierigkeit der Materie. Die Abgeordneten haben die Pflicht, neue Gesetze darauf zu prüfen, ob sie einer späteren gerichtlichen Kontrolle standhalten. Dem scheint sich die CDU entziehen zu wollen.“

Das alte Gesetz habe das Finanzgericht Hamburg und nun auch der Senat für verfassungswidrig gehalten. Das Thema sei allerdings seit langem bekannt. Mit dem neuen Gesetz verändert der Senat die Berechnungsmethode für gewinnorientierte Spielgeräte und führt neu die Steuer auf andere Spielgeräte ein. Das neue Gesetz liegt gerade erst im Parlament. Die SPD will es einschließlich der von ihr erzwungenen Anhörung bis Ende September abschließend beraten. Klooß: „Ich bin gespannt, ob die CDU auf die ihr angebotenen Terminvorschläge eingeht. An der SPD wird eine zügige Beschlussfassung nicht scheitern.“

Christoph Holstein
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