Neues Spielvergnügungsteuergesetz: Bund der Steuerzahler Hamburg fordert Bundeseinheitliche Regelung

Durch das Gesetz zur Neuausrichtung der Umsatzbesteuerung für Glückspiele mit Geldeinsatz sollten auch die bislang steuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken im Geldspielautomatenbereich umsatzsteuerpflichtig werden. Der Bund der Steuerzahler bedauert, dass der Versuch einer einheitlichen Regelung der Umsatzsteuer im Glückspielbereich aus egoistischen Motiven der Länder im Bundesrat gescheitert ist.

Gerhard Stiehler, Vorsitzender des Steuerfachausschusses der Steuerzahlerorganisation in Hamburg, appelliert an den Hamburger Senat, sich einer bundeseinheitlichen Regelung nicht zu verschließen, sondern im Gegenteil, sich aktiv dafür einzusetzen.

Das jetzt vorgelegte Hamburgische Spielvergnügungsgesetz hat die gleichen Mängel wie das vorhergehende und begegnet gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

• Das Gesetz regelt steuerlich vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich und verstößt damit gegen die Steuergerechtigkeit.

• Das Gesetz trägt wegen der überflüssigen spezialgesetzlichen Regelung auf Landesebene zur Verkomplizierung des Steuerrechts bei, anstatt durch die Einbeziehung der Umsätze von Geldspielgeräten in die allgemeine Umsatzbesteuerung zu der dringend notwendigen Steuervereinfachung beizutragen

Steuerschuldner des Spielvergnügungsteuergesetzes sind nach wie vor die Spielhallen und Gaststätten, während die Spielkasinos von der Spielvergnügungsteuer befreit sind. Die Regelung perpetuiert die steuerliche Ungleichbehandlung der Automatenbetreiber, indem sie einen Teil der Branche wirtschaftlich belastet und den anderen Teil aus eigensüchtigen Finanzinteressen ungeschoren davon kommen lässt. Das Gesetz trägt deshalb bereits heute den Kern für weitere gerichtliche Auseinandersetzungen in der Zukunft in sich. Von der alten Regelung unterscheidet es sich nur durch die Modifizierung der Bemessungsgrundlage und den Wegfall der Umsatzsteuer für die kleineren Betreibergruppen, die in diesem Punkt unter dem Druck höchstrichterlicher Rechtssprechung den Spielbanken gleichgestellt, nämlich von der Umsatzsteuer befreit werden.

Der Hamburger Senat zeigt mit der Vorlage des Gesetzes deutlich, dass er sich die Möglichkeit, abzukassieren, erhalten will, ohne durch eine bundesgesetzliche Regelung dabei eingeschränkt zu sein. Im Gegensatz zu einer einheitlichen Umsatzsteuerregelung bleiben die Steuereinnahmen aus dem Spielvergnügungsteuergesetz vollständig in Hamburg und die Ausgestaltung als kommunale Aufwandsteuer sorgt dafür, dass die Einnahmen bei
den Zahlungen in den Länderfinanzausgleich ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Gleichwohl sind die zu Grunde gelegten Einnahmeschätzungen nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler viel zu optimistisch. „Die fiskalische Betrachtungsweise lässt außer Acht, dass die fortbestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Abgabe ständige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen werden, die die geschätzte Summe von 15 Mio. Euro Einnahmen im Jahr mehr als fraglich erscheinen lassen“, sagte Gerhard Stiehler.
Er appelliert an den Hamburger Senat, das Spielvergnügungsteuergesetz zurückzuziehen und einen erneuten Versuch für eine bundeseinheitliche Umsatzsteuerregelung im Geldspielautomatenbereich aktiv zu unterstützen.

Bund der Steuerzahler Hamburg e.V.