Anzeige gegen Casino im Internet – „Teilnehmer riskieren Geldstrafe“

WIEN/SALZBURG. Wegen illegalen Glücksspiels hat der Verein der „Anonymen Spieler Salzburg“ (ASS) Anzeige gegen den Internetanbieter „betandwin“ erstattet. Der Konzern verstoße gegen das österreichische Glücksspiel-Monopol. „Laut EU-Vorschriften sind wir im Recht“, sagt „betandwin“.

„betandwin verfügt nicht einmal über eine österreichische Konzession vom Finanzministerium.“ Gerald Granig aus Salzburg, Chef des gemeinnützigen Vereins „Anonyme Spieler“, fährt schwere Geschütze gegen den bekannten Sportwetten- und Glücksspielanbieter „betandwin.com“ auf.

Der Verein erstattete Anzeige und reichte Klage wegen dauerhafter Steuerhinterziehung gegen das Online-Unternehmen ein. Das ASS-Argument: In Österreich seien nur die „Casinos Austria“ und die staatliche Lotterie-Gesellschaft berechtigt, ihre Dienstleistungen anzubieten. Es bestünde ein Verstoß gegen das österreichische Monopol.

Würde „betandwin“ verurteilt, könne die Republik Österreich alle aus dem Glücksspiel erwirtschafteten Gewinne beschlagnahmen, meint Granig. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien bestätigte, dass gegen „betandwin“ sicherheitsbehördliche Vorerhebungen laufen: „Wir ermitteln wegen Verdacht des verbotenen Glücksspiels. Unsere Juristen werden zu prüfen haben, was in Österreich verboten ist und was nicht.“ „Wir wollen mit unserer Anzeige rechtliche Klarheit schaffen – auch im Interesse der Kunden von solchen Online-Glücksspielen“, sagt ASS-Sprecher Granig. Wer an solchen Spielen – auch via Internet – teilnehme, riskiere eine Verwaltungsstrafe von bis zu 7500 Euro.

EU-Lizenz für Sitz in Gibraltar

„betandwin“Sprecherin Karin Klein weist die Vorwürfe von ASS „entschieden zurück“: „Das operative Geschäft unserer globalen Holding führt der Firmensitz in Gibraltar durch. Dort gelten die europäischen Unternehmerfreiheiten. Wir dürfen Casino und Lotteriespiele über Internet in Österreich anbieten, weil eine EU-Lizenz dafür ausreicht.“

Ob die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit weiter verfolge oder einstelle, werde sich zeigen, so „betandwin“. Die Anzeige sei Teil einer „PR-Kampagne“, hinter der letztlich Konkurrenten stünden, sagt die Firmensprecherin.

Gilt EU-Recht oder Österreichs Gesetz?

Als die Anzeige gegen „betandwin“ in Börsenkreisen bekannt wurde, verlor die Aktie des Unternehmens 20 Prozent ihres Wertes und notierte bei 87 Euro. Der Europäische Gerichtshof könnte das heimische Glücksspielmonopol bald aushebeln, mumaßt ein Anwalt von „betandwin“. Zwar verbiete der Staat Glücksspiele von Privaten, bewerbe aber seine eigenen Angebote „aggressiv“. Das sei nicht EU-konform.